Halteverbotsschilder
Halteverbot
Halteverbotszonen für Veranstaltungen oder Events. Zur Belieferung von Veranstaltungstechnik.

Halteverbotsschilder
Wenn Halteverbotsschilder mit Zusatzzeichen, eine Länge von 30 Metern oder mehr abdecken, müssen zusätzlich sogenannte Wiederholungsschilder, also Verkehrszeichen 283-30, aufgestellt werden. Diese Wiederholungsschilder sorgen dafür, dass das Halteverbot für den gesamten Bereich gut sichtbar ist. Sie sind in bestimmten Abständen entlang der Straße aufzustellen, um die Sichtbarkeit und Klarheit des Verbots zu gewährleisten. Das ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer die Regelung rechtzeitig erkennen.
FAQ
Fragen / Antworten
Ein mobiles Halteverbot ist eine vorübergehende Verkehrsregelung, die dazu dient, das Parken und Halten in einem bestimmten Bereich für eine bestimmte Zeit zu verbieten. Dabei wird ein spezielles Schild, das Verkehrszeichen 283, an der Seite der Straße aufgestellt, die gesperrt werden soll. Dieses Schild macht deutlich, dass das Parken und Halten in diesem Bereich vorübergehend nicht erlaubt ist.
Die Genehmigung ist notwendig, um den Verkehrsfluss zu regeln, die Sicherheit zu gewährleisten und Konflikte mit Anwohnern oder anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Sie sorgt auch dafür, dass das Halteverbot rechtlich abgesichert ist und bei eventuellen Kontrollen oder Streitigkeiten Bestand hat.
Auf jeden Fall. Bei Umzügen werden mobile Halteverbotsschilder genutzt, um den Bereich für Umzugsfahrzeuge freizuhalten. So können Möbelpacker und Umzugsunternehmen ungehindert arbeiten, ohne dass Fahrzeuge in den Weg gestellt werden.
Mobile Halteverbotsschilder werden verwendet, um temporäre Halteverbote in bestimmten Bereichen zu kennzeichnen. Sie kommen bei kurzfristigen Maßnahmen zum Einsatz, wie z.B. bei Veranstaltungen, Baustellen, Umzügen, Wartungsarbeiten oder anderen temporären Verkehrsmaßnahmen. Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu lenken, Parkplätze freizuhalten und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Ja, sie sind ein wichtiges Werkzeug, um während der Straßenreinigung den Bereich temporär zu sperren und Fahrzeuge am Parken zu hindern. Dadurch kann die Reinigung effizient und ohne Hindernisse durchgeführt werden.
Ja, sie sind essenziell für kurzfristige Verkehrslenkungsmaßnahmen, z.B. bei Umleitungen, Sperrungen oder bei der Steuerung des Verkehrsflusses bei Veranstaltungen. Sie ermöglichen eine flexible und schnelle Anpassung der Verkehrsführung vor Ort.
Ja, mobile Halteverbotsschilder sind bei Film- oder Fotoshootings grundsätzlich erlaubt und werden häufig eingesetzt, um temporäre Parkverbote in bestimmten Bereichen zu kennzeichnen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass während der Dreharbeiten oder Fotoshootings keine Fahrzeuge in den Aufnahmebereich fahren oder dort parken, was die Produktion stören oder behindern könnte.
Wenn eine längere Strecke gesperrt werden soll, ist es erforderlich, mehrere mobile Halteverbotszeichen in Abständen entlang der zu sperrenden Strecke aufzustellen. Diese sogenannten "Wiederholungsschilder" (Verkehrszeichen 283-30) sind notwendig, um die Sperrung über die gesamte Länge sichtbar zu machen. Das bedeutet, dass an mehreren Punkten entlang der Strecke Schilder aufgestellt werden, um den Bereich klar zu kennzeichnen. In Fällen von Spezialtransporten oder baulichen Maßnahmen ist eine entsprechende Genehmigung möglich.
Halteverbotsschilder
Halteverbotsschilder mit Zusatzzeichen für Umzug, Baustelle oder auch Spezialtransporte in München.
Einholung der erforderlichen Genehmigungen beim Mobilitätsreferat.
Halteverbotsschilder stellen wir in folgenden Stadtviertel von München auf:
München Allach, Untermenzing, Altstadt Lehel, Haidhausen, Au, Aubing, Borstei, Lochhausen, Langwied, Berg am Laim, Bogenhausen, Feldmoching, Gern, Hasenbergl, Großhadern, Laim, Ludwigsvorstadt, Isarvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen, Am Hart, Moosach, Neubiberg, Neuhausen, Nymphenburg, Giesing, Pasing, Obermenzing, Perlach, Ramersdorf, Schwabing, Freimann, Freiham, Schwabing West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling Westpark, Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried, Forstenried, Solln, Trudering, Riem, Untergiesing, Harlaching sowie Oberschleißheim und Unterschleißheim.