Direkt zum Seiteninhalt

Haltverbot oder Halteverbot - Halteverbot München

Menü überspringen
Persönlicher Service
Tel.: 089 - 315 77 398
Menü überspringen
Persönlicher Service
Tel.: 089 - 315 77 398

Haltverbot oder Halteverbot

Halteverbot für eine Baustelle
Halteverbot für die Anlieferung an eine Baustelle. Einholung der Genehmigung, Einrichtung der Halteverbotszone mit Schildersicherung sowie Betreuung des Halteverbot mit den Schilderkontrollen. Abbau und Abholung nach Beendigung.
Halteverbot
Eine Halteverbotszone muß von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Eine Aufstellung ohne Verkehrsrechtliche Anordnung kann mit Bussgeldern geandet werden.
Rund um Sorglos Paket
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten rund um das Halteverbot.
Z1060-31 StVO Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Haltverbot oder Halteverbot
Halteverbot oder Haltverbot: Haltverbot ist der Begriff bei den Behörden sowie bei der Straßenverkehrsordnung. Ein Haltverbot wird in der Verkehrsrechtlichen Anordnung (Genehmigung eines Haltverbot) benannt, um einen Abschnitt einer Straße oder eines Parkplatzes für den öffentlichen Verkehr zu sperren oder freihalten.

Umgangssprachlich ist ein Halteverbot ein Haltverbot.

Bei einer gültigen Beschilderung mit einem Halteverbot darf sich der Verkehrsteilnehmer nicht in die gesperrte Halteverbotszone stellen.
Zusatzzeichen 1060-31 Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Das Zusatzzeichen 1060-31 wird meistens mit den Halteverbotsschildern Z283-10 sowie Z283-20 in München vorgeschrieben. Die amtliche Bezeichnung ist: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen.
Zurück zum Seiteninhalt