Haltverbot oder Halteverbot - Halteverbot München

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Tel.: 089 - 315 77 398
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Haltverbot oder Halteverbot

Halteverbot für eine Baustelle
Halteverbot für die Anlieferung an eine Baustelle. Einholung der Genehmigung, Einrichtung der Halteverbotszone mit Schildersicherung sowie Betreuung des Halteverbot mit den Schilderkontrollen. Abbau und Abholung nach Beendigung.
Halteverbot für einen Umzug
Reservierte Parkplätze für einen Umzug. Halteverbot am Umzugstag erspart Ärger und Zeit. Professionelle Arbeitsweise durch uns, von der Einholung der Genehmigung, Einrichtung des Halteverbots mit Schildersicherungen sowie Betreuung des Halteverbot mit Schilderkontrollen. Abbau und Abholung nach Beendigung.
Halteverbot für einen Schuttcontainer
Halteverbot für die Anlieferung eines Containers an die Baustelle. Einholung der Genehmigungen sowie Einrichtung der Halteverbote mit Schildersicherung sowie Betreuung des Halteverbots mit den dazu gehörenden Schilderkontrollen. Abbau und Abholung nach Beendigung.
Halteverbot
Eine Halteverbotszone muß von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Eine Aufstellung ohne Verkehrsrechtliche Anordnung kann mit Bussgeldern geandet werden.
Rund um Sorglos Paket
Wir erledigen alle anfallenden Arbeit rund um das Halteverbot.
Sicherung für Verkehrsschilder
Sicherung von Verkehrsschilder gegen Wegnahme oder Diebstahl
Z1060-31 StVO Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Haltverbot oder Halteverbot


Halteverbot oder Haltverbot: Haltverbot ist der Begriff bei den Behörden sowie bei der Strassenverkehrsordnung. Ein Haltverbot wird in der Verkehrsrechtlichen Anordnung (Genehmigung eines Haltverbot) benannt, um einen Abschnitt einer Strasse oder eines Parkplatzes für den öffentlichen Verkehr zu sperren oder freihalten.

Umgangssprachlich ist ein Halteverbot ein Haltverbot.

Bei einer gültigen Beschilderung mit einem Halteverbot darf sich der Verkehrsteilnehmer nicht in die gesperrte Halteverbotszone stellen.
Zusatzzeichen 1060-31 Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Das Zusatzzeichen 1060-31 wird meistens mit den Halteverbotsschildern Z283-10 sowie Z283-20 in München vorgeschrieben. Die amtliche Bezeichnung ist: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen.
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